Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen "podos" (Fuß) und "logos" (Lehre/Kunde) ab und bedeutet "Lehre vom Fuß". Er bezeichnet die nichtärtzliche Heilkunde am Fuß.
Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der inneren Medizin
(Diabetologie), der Dermatologie, der Chirurgie und der Orthopädie. Aufgrund des Podologengesetzes (PodG) vom 02. Januar 2002 ist der Beruf der Podologin/des Podologen als medizinischer
Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert und anerkannt.
Die Podologie beinhaltet sowohl vorbeugende Behandlungen am gesunden Fuß, als
auch therapeutische Maßnahmen am erkrankten oder von Krankheit bedrohten Fuß.
Gerade Risikopatienten wie Diabetiker oder Menschen mit Gefäßerkrankungen sind auf
regelmäßige medizinische Fussbehandlung angewiesen.